Mitmachen ist einfach
Der OZG-Hub ist konsequent auf Zusammenarbeit ausgelegt. Einmal entwickelte Online-Dienste können und sollen von allen Kommunal- und Landesverwaltungen nachgenutzt werden. Neu entwickelte Module und Funktionalitäten stehen allen gleichermaßen zur Verfügung.
Mitmachen. Wie geht das?
Im Prinzip ganz einfach. Damit eine Kommunal- oder Landesverwaltung auf dem OZG-Hub eigene Online-Dienste entwickeln kann, muss das entsprechende Bundesland der Kooperation beigetreten sein. Dies geht einfach und unbürokratisch. Die entsprechende Kooparationsvereinbarung umfasst nur wenige Seiten und der Beitrittsprozess ist schnell erledigt. Damit entfallen aufwändige Vergaben und einzelne Beauftragungen für Entwicklung und Betrieb.
Was steht in der Kooperationsvereinbarung
Die Kooperationsvereinbarung ist eine Verwaltungsvereinbarung, die zwischen Bundesländern geschlossen wird. Die Zeichnung erfolgt auf Bundeslandebene, beispielsweise durch den CIO des jeweiligen Landes oder auch für Digitalisierungsangelegenheiten zuständigen Minister. Sie erfüllt damit die Anforderungen an einen Staatsvertrag. In ihr werden die wesentlichen Pflichten und Rechte der Vertragspartner sowie die Ziele des Projektes geregelt.
Als Kooperationspartner erhalten Sie dann die Möglichkeit sämtliche Basiskomponenten/ EfA- Bausteine des OZG-Hubs zu nutzen: also alle Schnittstellen, Entwicklungswerkzeuge sowie die Basisinfrastruktur aus Hosting, Betrieb und Support.
Selbst mitbringen müssen Sie nur die Fachlogik für Ihren Onlinedienst und diesen dann mit den vorhandenen Mitteln entwickeln.
Trotz aller Formalität ist die Kooperationsvereinbarung schlank. Ganz im Sinne des Onlinezugangsgesetzes soll auch die Vereinbarung Kollaboration und Geschwindigkeit fördern.
Im Wesentlichen werden folgende Aspekte geregelt:
- Zweck der Kooperation
- Der Betrieb des OZG-Hub mit all seinen Werkzeugen
Hierzu gehören insbesondere Formulardesigner, Werkzeuge zur Prozessmodellierung, Schnittstellen und EfA-Bausteine, Hosting und Betrieb sowie Support. - Steuerung und Gremien der Kooperation
Die Projektleitung liegt beim Innenministerium Baden-Württemberg, die Mitglieder der Kooperation können über den Steuerungskreis aktiv an der Kooperation mitwirken. Die Kooperationspartner werden zu den Reviews eingeladen und können durch die Teilnahme an den Fachworkshops die Weiterentwicklung der Plattform mitgestalten. - Grundlagen und Strategie der Kooperation
Dies regelt die Zusammenarbeit, benennt die Ansprechpartner und definiert die Zweckerreichung.
Der Weg in die Kooperation
Interessierte Bundesländer, Verwaltungen oder auch Online-Dienste-Hersteller finden auf der Webseite umfangreiche Informationen zum OZG-Hub. Zudem bieten wir regelmäßig Info-Veranstaltungen zum OZG-Hub an, informieren per Newsletter, Social Media, Fachartikel und auf Fachkongressen. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Interesse am Beitritt zur Kooperation haben. Wir beantworten gerne weitere Fragen und begleiten Sie beim Beitritt.
Aller Anfang ist einfach
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten, etwas OZG-Hub-Luft zu schnuppern. Mitmachen auf dem OZG-Hub ist sogar ohne Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung möglich. Damit Bundesländer beziehungsweise deren Verwaltungen ihre ersten Schritte auf OZG-Hub machen können, reicht bereits eine Absichtserklärung. Mit diesem Letter of Intent können Sie einfach und unverbindlich testen. Wurde das Interesse bekundet, können die Entwickler der Online-Dienste-Hersteller ein Schnupperkurs besuchen und so einen tiefergehenden Einblick in die Möglichkeiten und Funktionsweisen des OZG-Hubs gewinnen.
Einfach ausprobieren
Den Formulardesigner können Sie hier aufrufen und ausprobieren. Weitere Details, wie die EfA-Bausteine und Modellierung des Ablaufs, zeigen wir gerne nach Unterzeichnung der Absichtserklärung.
Noch Fragen?
Dann kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.