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Verbindliche föderale Standards für die OZG-Umsetzung

Verbindliche Standards, die für Bund und Länder gelten, werden die Umsetzung und die Qualität der OZG-Leistungen stärken. Online-Dienste wie die An-, Ab- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen belegen dies eindrucksvoll. Baden-Württemberg entwickelte diese Dienste mit dem OZG-Hub. Mittlerweile ist er in elf weiteren Bundesländern im Einsatz. Möglich wird dies durch die bundesweit einheitlichen IT-Komponenten, die im OZG-Hub integriert sind. Mit ihm entwickelte Online-Dienste sind daher bundesweit nutzbar – ganz im Sinne des OZG. Das Antragsformular des Online-Dienstes wurde mit dem Formulardesigner des OZG-Hubs entwickelt. Er ermöglicht selbst komplexe Leistungen über barrierearme, intuitiv und einfach zu bedienende Formulare abzufragen – ganz im Sinne der DIN-Spec 6336. Sie definiert überprüfbare Qualitätsanforderungen für die Verwaltungsangebote.

Innenministerium will die Föderale IT-Architekturrichtlinie und die DIN-Spec für OZG-Leistungen verbindlich machen

Das Bundesministerium des Innern plant, die Föderale IT-Architekturrichtlinie und die DIN-Spec für OZG-Leistungen verbindlich zu machen. Ziel ist es, die flächendeckende Verfügbarkeit dieser Angebote zu verbessern und für ein einheitliches Qualitätsniveau zu sorgen. Ein Referentenentwurf sieht vor, dass Leistungen nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) den Standards der Föderalen IT-Architekturrichtlinie und der DIN-Spec für Verwaltungsleistungen entsprechen müssen. Diese Vorgaben sollen für die OZG-Leistungen von Bund und Ländern verpflichtend sein.

Dies ist eine richtige, wie auch wichtige, Maßnahme, der das Potenzial hat, die OZG-Umsetzung nachhaltig zu verbessern. Denn, obwohl bereits viele Lösungen existieren, scheitert oft die Nachnutzung durch andere Verwaltungen und damit die Verbreitung in der Fläche. Das Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) sollte das Angebot von digitalen Verwaltungsangeboten beschleunigen: Ein Land entwickelt die Anwendung, die anderen nutzen sie nach. Fehlende gemeinsame Standards erschweren jedoch die Nachnutzung und damit die Verbreitung.

Der OZG-Hub integriert die bundesweit nutzbaren IT-Dienste und orientiert sich somit an den Vorgaben der Föderale IT-Architekturrichtlinie. Zudem ermöglicht mit seinem Formulardesigner nutzerfreundliche Formulare ganz im Sinne der DIN-Spec.