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Online-Dienste mit der Dachmarke Deutschland kennzeichnen

Mit dem neuen Feature werden Online-Dienste als offizielle, staatliche Angebote gekennzeichnet

Mit dem OZG-Hub entwickelte Online-Dienste erhalten künftig die Dachmarke Deutschland. Sie werden damit als offizielle, staatliche Angebote gekennzeichnet. Durch das einheitliche "Look & Feel" können die Bürgerinnen und Bürger die Angebote von Bund, Ländern und Kommunen als solche erkennen.

Die digitale Dachmarke Deutschland ist ein Banner, das im Kopfbereich der digitalen Auftritte von Behörden, Online-Diensten, Serviceportalen etc. eingesetzt wird und sich setzt aus vier Bausteinen zusammen: Kopfzeile, Bildzeichen, Domain-Name und Designsystem. Ein Online-Dienst nutzt davon die Kopfzeile als Banner im oberen Seitenbereich.

Die Bürgerinnen und Bürger erreichen die mit dem OZG-Hub entwickelten Online-Dienste unter dem Namen Behörden-Serviceportal und der entsprechenden URL www.behoerden-serviceportal.de. Die Dachmarke ist dort im oberen Bereich platziert und kennzeichnet den Online-Dienst bereits vor dem Start als offizielles, behördliches Angebot.

Die Funktionalität zur Einbindung der Dachmarke in Online-Dienste wird derzeit auf dem OZG-Hub entwickelt und anschließend in erste Angebote integriert. Sie wird dann in der Kopfzeile von Online-Diensten angezeigt.

Schafft Vertrauen und steht für Qualität

Die Digitale Dachmarke Deutschland schafft Vertrauen, indem sie digitalen Angebote von der Kommunen, der Landesverwaltungen und des Bundes als offizielle, staatliche Angebote im Internet kennzeichnet. Als Sicherheits- und Qualitätssiegel ist sie ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Verbreitung von Desinformationen und Fake News. Das Konzept der Dachmarke wurde vom IT-Planungsrat entwickelt. Am 5. Dezember 2024 sind erste Webseiten des Bundes mit dem Siegel als Piloten gestartet. Die Nutzung ist freiwillig.

Die Kennzeichnungselemente

Kopfzeile

Einheitliche Kopfzeile bei übergreifenden Angeboten von Bund und Ländern

Die Kopfzeile kann in drei Varianten genutzt werden

  • Bestehend aus der Deutschlandflagge sowie dem Text „Eine offizielle Website der Bundesrepublik Deutschland“.
  • Bestehend aus der Deutschlandflagge sowie dem Text „Eine offizielle Website von Bund, Ländern und Kommunen“.
  • Bestehend aus einer Länderflagge sowie dem Text „Eine offizielle Website von/des …“ (nur für lokale, auf ein Land bezogene Angebote).

Bildzeichen

Gemeinsames Bildzeichen mit Hoheitscharakter – ähnlich einem Siegel

Übergreifende Angebote von Bund und Ländern einschließlich ihrer Kommunen können das Bildzeichen nutzen. Das Bildzeichen soll die Hoheitszeichen von Ländern und Kommunen bei digitalen Verwaltungsleistungen nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.

Domain-Name

Einfacher, bürgernaher Domain-Name für Websites

Für bund-länder-übergreifende Angebote fehlt derzeit eine übergreifende Domain, die sie als offizielles, staatliches Angebot kennzeichnet. Zukünftig sollen übergreifende Angebote von Bund und Ländern einschließlich ihrer Kommunen unter Subdomains des Domain-Namens gov.de erreichbar sein (z.B. Einmalzahlung200.gov.de oder bafoeg.gov.de).

Designsystem

Variables System von Basiselementen wie Farbe, Schrift, Layout für Websites

Die Bausteine des Designsystems können variabel und freiwillig für die digitalen Angebote der Verwaltung eingesetzt werden. Der modulare Baukasten besteht aus Komponenten (Buttons, Eingabefelder, Menüleistern etc.), Styleguides (Farben, Schriftarten, etc.) und Anwendungsbeispielen. Die Bausteine sind mit bestehenden Systemen kompatibel und berühren die gestalterische Identität von Ländern und Kommunen nicht.