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Datensparsamkeit

Individuelle Löschfristen im Online-Dienste für die eingereichten Anträgen festlegen

Mit dem OZG-Hub können Sie individuelle Löschfristen im Online-Dienst für die Daten der eingereichten Anträge festlegen. Die erforderliche Aufbewahrungsdauer ergibt sich aus den fachlichen Anforderungen an die Aufbewahrung der Daten im OZG-Hub und ist von Dienst zu Dienst unterschiedlich. Durch die Möglichkeit der bedarfsgerechten Festlegung von Löschfristen können unnötig lange Aufbewahrungszeiten vermieden werden. Dies fördert die Datensparsamkeit, da Daten nur so lange aufbewahrt werden müssen, wie sie benötigt werden.

So viele Daten wie nötig, so wenig wie möglich

Sie können nun für Online-Dienste individuelle Löschfristen zwischen 0 und 365 Tagen festlegen.  Die Antragsdaten werden also nicht länger als ein Jahr auf dem OZG-Hub gespeichert. Dies gilt sowohl für neu entwickelte als auch für bestehende Online-Dienste. Bereits gelöschte Daten können nicht wiederhergestellt werden.

Das Gebot der Datensparsamkeit

Der Grundsatz der Datensparsamkeit besagt, dass bei der Verarbeitung personenbezogener Daten nur die Daten erhoben und verwendet werden dürfen, die für den jeweiligen Verarbeitungszweck erforderlich sind.

Gemäß § 3a BDSG haben öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, stets danach zu handeln, dass nur so viele Daten gespeichert, genutzt oder verarbeitet werden, wie für den jeweiligen Zweck erforderlich sind. Darüber hinaus sind die Daten - soweit möglich - zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren.