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Das OZG 2.0 wird Gesetz – wo steht der OZG-Hub?

Am 23. Juli hat das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt die letzte – formale – Hürde genommen. 

Was bedeutet es für den OZG-Hub? Ist er OZG-2.0-ready? Und welche Neuerungen für die Verwaltungsdigitalisierung stecken drin und was heißt das eigentlich für die Bürgerinnen und Bürger?

Die BundID wird zur DeutschlandID ausgebaut, dem zentralen digitalen Bürgerkonto für die sichere und digitale Kommunikation mit der Verwaltung. Im OZG-Hub ist die BundID bereits integriert und damit ist er auch für die DeutschlandID vorbereitet.

Once-Only-Prinzip: Die Festschreibung des Prinzips, dass in Registern abgelegte Nachweise, wie beispielsweise Geburtsurkunden, zukünftig nur noch einmal abgerufen werden sollen, ist ein wichtiges Signal für die digitale Transformation der Verwaltung. Dazu passt auch das kommende National Once Only Technical System (NOOTS), dessen Konzept bestens zu den EfA-Werkzeugen des OZG-Hubs passt.

Digitale Signatur und einfacherer Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen: Statt der Unterschrift von Hand übernimmt die Onlineausweisfunktion die Zeichnung, um zukünftig alle Leistungen rechtssicher und einheitlich digital zu stellen. Außerdem soll die Authentifizierung über den Online-Ausweis (beispielsweise AusweisApp) nur noch bei der Erstidentifizierung nötig sein, danach sind auch niedrigschwellige Authentifizierungsmittel möglich. Auf dem OZG-Hub ist bereits die Authentifizierung über die AusweisApp oder dem ELSTER-Zertifikat mittels BundID sowie zudem via ELSTER auch für juristische Personen möglich, womit er bestens für zukünftige Entwicklung vorbereitet ist.

Ende-zu-Ende Digitalisierung (E2E): Jeder Schritt des Verwaltungsprozesses soll digital erfolgen, Ausdrucke sind dann nicht mehr nötig. Bereits jetzt ermöglicht der Werkzeugkasten des OZG-Hubs die Entwicklung volldigitale Anträge, durch die Anbindung von Fachverfahren oder durch den Datentransfer über Fit-Connect.

Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit werden gesetzlich verankert. Es wird sichergestellt, dass digitale Angebote nach den Bedarfen aller Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet sind. Die Formulare, die mit dem Formulardesigner des OZG-Hubs entwickelt werden, sind bereits konsequent auf Nutzerfreundlichkeit und Barrierearmut ausgerichtet und werden kontinuierlich weiteroptimiert. Daher erfüllt der OZG-Hub auch bereits jetzt diese Anforderung. Mit der Serviceportal-machBAR und insbesondere den Guidelines steht zudem ein umfangreiches Unterstützungsangebot für die Entwicklung nutzerfreundlicher und barrierearmer Formulare zur Verfügung.

Recht auf digitale Verwaltung: Es soll zukünftig einen einklagbaren Rechtsanspruch auf elektronischen Zugang zu Verwaltungsleistungen des Bundes geben.  

Datenschutzcockpit für mehr Transparenz: In Zukunft sollen Bürgerinnen und Bürger einsehen können, wenn ihre Daten zwischen öffentlichen Stellen ausgetauscht werden, und diese Daten auch bearbeiten können. Es soll zum umfassenden Transparenz- und Steuerungswerkzeug ausgebaut werden.

Fortlaufende Digitalisierung: Dies ist keine neue Umsetzungsfrist, sondern vielmehr soll ein begleitendes Monitoring über den Stand der Umsetzung der OZG-Vorschriften berichten.

Das OZG 2.0 bringt so manches in Gesetzesform, was häufig bereits gelebte Praxis ist, wie Nutzerfreundlichkeit, Datenschutzregelungen und Authentifizierung mit digitalen Konten, oder auch Ende-zu-Ende-Digitalisierung. Dass sie Teil des Gesetzes werden, ist ein starkes Signal, welches Klarheiten schafft, Verwaltungen und Dienstleistern bei der Ausrichtung ihrer Maßnahmen unterstützt und zudem einheitliche Standards und Praktiken fördert.

Der OZG-Hub ist auf jeden Fall bestens aufgestellt, um die neuen Anforderungen des OZG-2.0 zu erfüllen.