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Online-Dienste auf dem OZG-Hub

Hier finden Sie einen Überblick der sich derzeit in Entwicklung befindenden Online-Dienste und der bereits verfügbaren Online-Dienste. Schauen Sie regelmäßig rein, die Übersicht wird kontinuierlich aktualisiert. 

Online-Dienst "Elterngeld"

Der mit dem OZG-Hub entwickelte Online-Dienst „Elterngeld beantragen“ steht Eltern in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen seit Juli 2023 zur Verfügung. 

Der Dienst wurde von der baden-württembergischen L-Bank mit dem OZG-Hub entwickelt und kann somit in ganz Baden-Württemberg genutzt werden. Darüber hinaus wird er in Nordrhein-Westfalen von allen Elterngeldstellen des Bundeslandes nachgenutzt. Der Online-Dienst ist Ende-zu-Ende digitalisiert, da auch mehrere Personen - beide Elternteile - den Online-Antrag digital unterschreiben können. Zudem kann der Bescheid in das BundID-Postfach der Eltern zugestellt werden.

Online-Dienst "i-Kfz "

Lange Wartezeiten vor den Kfz-Zulassungsstellen gehören mit dem Online Dienst i-Kfz Stufe 4 auf dem OZG-Hub der Vergangenheit an!

Der Online-Dienst i-Kfz 4, der zum 1. September 2023 live gegangen ist, ermöglicht sowohl Privatpersonen als auch juristischen Personen die vollautomatisierte und medienbruchfreie An-, Ab- und Ummeldung von Fahrzeugen. 

i-Kfz 4 wurde von Baden-Württemberg mit dem OZG-Hub entwickelt und ist mittlerweile in zwölf Bundesländern im Einsatz.

Online-Dienst "Kraftfahrzeug - Außerbetriebsetzung"

Ein Fahrzeug kann außer Betrieb gesetzt - abgemeldet - werden, wenn es verkaufen werden soll oder vorübergehend nicht genutzt wird. Anschließend darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt werden.

Der Online-Dienst "Kraftfahrzeug - Außerbetriebsetzung" ist Bestandteil der internetbasierten i-Kfz-Dienste. Er wurde von Baden-Württemberg mit dem OZG-Hub entwickelt und wird von Kfz-Zulassungsstellen in zwöf Bundesländern angeboten.

Online-Dienst "Wunschkennzeichen"

Der Online-Dienst führt Antragstellerinnen und Antragsteller durch den Prozess und unterstützt sie mit Assistenten bei der Auswahl des passenden Kennzeichens. Er kann bei der An- oder Ummeldung eines Fahrzeugs eingesetzt werden oder auch unabhängig davon, wenn nur ein neues Kennzeichen benötigt wird.

Nach erfolgreicher Reservierung erhalten die Nutzenden eine entsprechende Bestätigung zum Download. Diese Reservierungsbestätigung benötigen sie bei der Zulassung des Fahrzeugs. Wird ein neues Kennzeichen ohne Um- oder Anmeldung reserviert, muss die Reservierungsbestätigung bei der Bestellung des Nummernschildes vorgelegt werden.

Online-Dienst „Halterauskunft beantragen"

Mit dem Online-Dienst „Halterauskunft beantragen“ können berechtigte Personen Namen und Anschrift eines Kfz-Halters ermitteln – beispielsweise bei einer Fahrerflucht nach einem Unfall.

Der abgesendete Antrag landet im Fachverfahren und wird dort von den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern geprüft. Die Antwort erfolgt meist binnen weniger Tage per Brief. Dies gilt sowohl für die Auskunft über die Halterdaten als auch für die Ablehnung der Anfrage.

Online-Dienst „Zulassungsbescheinigung Teil II Auskunft"

Mit dem Online-Dienst „Zulassungsbescheinigung Teil II Auskunft" können berechtigte Personen Informationen aus der Zulassungsbescheinigung Teil II (auch als Fahrzeugbrief oder Leasingbriefauskunft bekannt) erhalten - beispielsweise im Zusammenhang mit Leasing-Verträgen oder bei finanzrechtlichen Angelegenheiten.

Der von Baden-Württemberg mit dem OZG-Hub entwickelte Dienst kann bundesweit genutzt werden. Anpassungen an spezifische Bedürfnisse der Behörden sind über Parameter möglich, ohne dass zusätzliche Programmierung nötig ist. Dieser Online-Dienst ist Teil der baden-württembergischen „i-Kfz-4 Online-Dienste“. Kommunen, die Dienste wie die „An- und Ummeldung von Fahrzeugen“ nutzen, haben automatisch Zugriff auf die „Zulassungsbescheinigung Teil II Auskunft“. Auch andere Kommunen können über den EfA-Marktplatz darauf zugreifen.

Sie wünschen sich einen Online-Dienst?

Sie haben eine Idee oder Bedarf an einem Online-Dienst? Sie wollen wissen, ob Ihr Vorhaben auf dem OZG-Hub umgesetzt werden kann? Sie wollen wissen, wie das weitere Vorgehen ist? Dann schreiben Sie uns doch eine Nachricht.

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