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Was ist der OZG-Hub?

Die Plattform für die modulare Entwicklung und bundesweite Nutzung digitaler Bürgerdienste nach dem EfA-Prinzip

Der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) stehen zahlreiche Hürden im Weg. In unseren 16 Bundesländern gibt es eine Vielzahl an unterschiedlichen Software-Lösungen und Schnittstellen, abweichende rechtliche Voraussetzungen und diverse Digitalisierungsstrategien. Gleichzeitig gibt es bereits übergreifende föderale Schnittstellen, Nutzerkonten und Zustelllogiken, die jedoch noch nicht flächendeckend genutzt werden.

Der OZG-Hub löst diese Herausforderung

Mit seinem modularen Aufbau, dem intuitiv zu nutzenden Formulardesigner, vorgefertigten Prozessbausteinen und bundesweit nutzbaren Schnittstellen, die je nach Bedarf hinzugefügt werden können, bietet der OZG-Hub eine innovative und effiziente Lösung für die flächendeckende Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Diese Module sind vorhanden und müssen nicht jedes Mal neuentwickelt werden. Mit ihnen können digitale Bürgerdienste, von der Anmeldung über die Datenerfassung und die Bezahlung bis zur Übermittlung an Nutzerkonten und Fachverfahren, einfach gestaltet werden. Dies vereinfacht und beschleunigt die Bereitstellung von digitalen Bürgerdiensten enorm.

Keine Insellösung

Der OZG-Hub integriert sich in die föderale IT-Landschaft. Er beinhaltet bereits alle relevanten Schnittstellen, die für die EfA-konforme Nutzung und den bundesweiten Einsatz nötig sind. Für den OZG-Hub wurden keine neuen Nutzerkonten entwickelt, er bindet die bundesweit einsetzbaren Nutzerkonto Bund und Mein Unternehmenskonto ein. Er kann Daten über FIT-Connect abholen und übergreifende Bezahldienste einbinden. Eine vollständige Übersicht aller Module finden Sie hier.

Der OZG-Hub ist daher keine weitere Insellösung, die auf Neuentwicklungen setzt, sondern eine Plattform, die mit ihrem modularen Aufbau die Anbindung an die bereits vorhandenen föderalen Schnittstellen ermöglicht.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG)

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) wurde 2017 verabschiedet, um Bürgern und Unternehmen das Leben zu erleichtern. Behördengänge sollen nicht mehr in Person auf dem Amt, sondern digital möglich sein. Es sieht vor, dass alle Verwaltungsdienstleistungen ab dem Jahr 2022 online möglich sein sollen. Die Anmeldung eines Autos oder die Beantragung von Kindergeld ist zukünftig ohne Besuch von Bürgerämtern und das Ausfüllen von Papieranträgen möglich. Mittels digitaler Länder- und Kommunenformulare werden diese Behördengänge bequem über das Internet durchführbar.

Online-Dienste nachnutzen

Der OZG-Hub kann noch mehr: Verwaltungen können bereits vorhandene Online-Dienste einfach (nach-)nutzen. Die Anpassungen erfolgen über Parameter, weitere Programmierarbeiten sind nicht nötig. Die Schnittstellen zu Parametrisierungsdienste, die die einfache Anpassung vorhandener Online-Dienste ohne Programmieraufwand erlauben, sind bereits vorhanden und können einfach als Modul zu den Prozessen hinzugefügt werden. 

Das Einer-für-Alle (EfA) Prinzip leichtgemacht

Das EfA-Prinzip besagt, dass eine erfolgreiche Umsetzung des OZG nur möglich ist, wenn einmal entwickelte Online-Dienste von anderen Bundesländern nachgenutzt werden können. Angesichts der Komplexität unseres föderalen Systems, mit unterschiedlichen Zuständigkeiten und Gesetzen auf der einen Seite, und einer großen Diversität an Software-Lösungen und Schnittstellen auf der anderen Seite, ist dies eine echte Herausforderung.

Der OZG-Hub stellt mit seiner konsequenten Ausrichtung auf das Einer für Alle-Prinzip die derzeit effizienteste und innovativste Lösung dieser Herausforderung dar. Möglich wird dies durch die EfA-Bausteine des OZG-Hubs.

EfA-Bausteine des OZG-Hubs